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   BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62   

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https://dejure.org/1963,7440
BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62 (https://dejure.org/1963,7440)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - III ZR 174/62 (https://dejure.org/1963,7440)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - III ZR 174/62 (https://dejure.org/1963,7440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Amtshaftung wegen Nichterteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer neu zu errichtenden Apotheke i.S.d. Gesetzes über die vorläufige Regelung der Betriebserlaubnis für Apotheken (vApG) unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62
    Das Berufungsgericht hat schließlich eine Schuld von Beamten des beklagten L. verneint, soweit es darum geht, daß sie nicht alsbald, nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 = NJW 1958, 1035 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]) ergangen war, dem Kläger die erbetene Betriebserlaubnis erteilt hätten.
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62
    Der zeitlich weitest zurückgreifende Vorwurf, den der Kläger mit der Klage und auch mit der Revision zur Grundlage seines Amtshaftungsanspruchs gemacht hat, hat zum Inhalts Beamte des beklagten L. hätten dem Konzessionsgesuch schon Anfang April 1957 und damit vor dem Inkrafttreten des vorläufigen Apothekengesetzes stattgeben sollen; sie hätten, zumal angesichts des die Rechtslage klärenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167 = NJW 1957, 356 [BVerwG 22.11.1956 - BVerwG I C 221.54]), erkennen müssen, daß die damals in N.-W. geltende und noch nicht ausdrücklich aufgehobene Regelung, wonach Apotheker grundsätzlich einer mit einer Bedürfnisprüfung verbundenen staatlichen Konzession bedurften, mit Art. 12 GG unvereinbar sei; sie hätten insbesondere nicht auf den Erlaß des vorläufigen Apothekengesetzes warten dürfen.
  • BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62
    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62
    Zu dem damit aufgeworfenen Problem hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall im Urteil vom 29. April 1963 III ZR 6/62 = NJW 1963, 1453; MDR 1963; 660, WM 1963, 809; DVBl 1963, 601; ÖV 1963, 615 dargelegt: Die Frage, wie weit die dem Gesetzgeber in Art. 12 GG vorbehaltene Regelungsbefugnis hinsichtlich der Aufnahme des Apotheker-Berufes gehe, habe im Frühjahr 1957 besondere Schwierigkeiten bereitet, namentlich in der Beziehung, welche Voraussetzungen an eine - mit der Grundrechtsbestimmung an sich vereinbare - Zulassung gerade im Hinblick auf eine etwa bei dem Wegfall von Niederlassungsbeschränkungen im Apothekenrecht zu befürchtende Gefährdung einer geordneten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien zu stellen seien.
  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 73/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - III ZR 174/62
    Der Senat hatte weiter ausgeführt, daß es sich hierbei um eine schwierig zu beurteilende Rechtslage handele und daß - wie dies der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, auch seinem Urteil vom 18. September 1959 III ZR 73/58 = MDR 1960, 116; ÖV 1960, 836, wenn man die von der Revisionsbegründung nicht wiedergegebenen Stellen der Begründung mit berücksichtigt - ein Fehlgreifen in einer schwierigen, zu Zweifeln Anlaß gebenden Rechtslage einem Beamten, auch auf Ministerialebene, grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden könne, so lange die Frage nicht höchstrichterlich geklärt sei; zwar könne bereits eine einzige Entscheidung eines oberen Bundesgerichts eine solche Klärung herbeiführen und den Vorwurf des Verschuldens gegen den Beamten begründen, der von dem in der Entscheidung eingenommenen Standpunkt abweiche.
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 148/67

    Abwässerbeseitigung und Sozialbindung des Eigentums

    Ein polizeiliches rechtmäßiges Zugreifen auf störendes Eigentum zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn es zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 43, 196 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; BGH Warn 1968 Nr. 58; BGH VersR 1964, 196 [BGH 28.11.1963 - III ZR 174/62] ).
  • KG, 30.03.2012 - 9 U 115/11

    Anlegerentschädigung; Amtshaftung: Anspruch auf Verzinsung des

    Eine Behörde handelt jedoch nicht amtspflichtwidrig, wenn ihre Beamten bei einer zweifelhaften und ungeklärten Rechtsfrage, von der ihre Entscheidung abhängt, zunächst die Entscheidung eines bereits mit der gleichen Frage befassten oberen Gerichts abwartet (BGH VersR 1964, 195 ; WM 1982, 564, juris - Tz. 3).
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